Aberkennungsverfahren: 79 % aufgehoben

Auf eine „erschütternde Fehlerquote bei Aberkennungsverfahren“ weisen führende NGOs in der Flüchtlingsarbeit, gemeinsam mit der Allianz „Menschen.Würde.Österreich“ hin. Als „dokumentierte Behördenwillkür“ sehen hier Christian Konrad und Ferry Maier von der Allianz „Menschen.Würde.Österreich“, Maria Katharina Moser (Diakonie) und Erich Fenninger (Volkshilfe) die Ergebnisse einer Recherche in den öffentlich zugänglichen Daten.

Das BVwG hat von Jänner 2019 bis September 2020 841 Entscheidungen des BFA über die Aberkennung des Schutzes (Asyl oder subsidiär) überprüft. Das Ergebnis ist eine erschütternde Fehlerquote. Denn 79% der Entscheidungen, die unbescholtene Menschen betroffen haben, wurden als fehlerhaft aufgehoben oder abgeändert. 432 Menschen, wären ohne diese Entscheidung des BVwG aus Österreich unrechtmäßig abgeschoben worden.

In diesem Zusammenhang muss auch darauf hingewiesen werden, dass die oft verbreitete Behauptung, dass die meisten Aberkennungen straffällige Personen betreffen würden, nicht richtig ist: Über 65% der Entscheidungen des BVwG betrafen unbescholtene Schutzberechtigte.

Die Kosten dieser fälschlicherweise eingeleiteten Verfahren belaufen sich durchschnittlich auf fast eine Million Euro in zweiter Instanz. Dazu kommen die Verfahrenskosten der ersten Instanz, mit der falschen Entscheidung.

Zwischen 2014 und 2017 hat das BFA seinen Personalstand verdreifacht und diesen bis heute nicht abgebaut. Gleichzeitig wurden im Jahr 2018 rund 80% weniger Asylanträge gestellt als noch 2015. 2018 war auch das Jahr, in dem der damalige Innenminister den Arbeitsschwerpunkt des BFA auf Aberkennungsverfahren setzte – wofür aber ganz offensichtlich gar kein Anlass bestand.

Die Auswirkungen solcher Verfahren sind aber nicht nur ökonomisch unvernünftig. Sie sind auch für die Betroffenen, die in extremer Rechtsunsicherheit leben müssen, denen dadurch beispielsweise der Jobverlust droht oder die Familienzusammenführung verunmöglicht wird, höchst belastend und unmenschlich.