Familienzusammenführung

Finden Sie es richtig, dass subsidiär Schutzberechtigte drei Jahre warten müssen, bevor das Verfahren zur Familienzusammenführung beginnen kann?

FLÖ – Helmut Bitschnau –

Österreich kann nicht der Sozialstaat für die ganze Welt sein.
Deshalb sehe ich derzeit grundsätzlich keinen Änderungsbedarf.
Wenn jedoch Bürger bereit sind entsprechende Familienzusammenführungen freiwillig zu finanzieren, dann kann ich mir vorstellen, dass auch vor drei Jahren eine Familienzusammenführung stattfinden kann.

NEOS – Gerald Loacker –

Ja. Die Familienzusammenführung ist in Österreich generell zu großzügig geregelt. Unser Land hat zu wenig qualifizierte Zuwanderung und zu viel Familienzusammenführung, die über eine Person unter Umständen mittelfristig ganze Clans nach Österreich bringt.

Grüne – Harald Walser –

Nein. Die Grünen haben diese schikanöse Regelung auch im Parlament bekämpft und daher nicht für die Novelle des Asylgesetzes gestimmt. Denn dies führt zu einer eklatanten Diskriminierung – die meisten subsidiär Schutzberechtigten verlieren damit jede Möglichkeit, jemals ihre Eltern nachzuholen. (Denn viele kommen mit 14, bekommen frühestens Asyl mit 15 oder 16 und sind nach 3 Jahren Wartezeit volljährig. Ab da erlischt jedes Recht, die Eltern nachzuholen). Auch heißt es, dass subsidiär Schutzberechtige ihre Familien oft in extrem gefährlichen Krisengebieten ausharren lassen müssen. Es gibt bereits Fälle, in denen das der Familie das Leben gekostet hat. Das ist für eine Demokratie, die die Menschenrechte achtet, absolut inakzeptabel.

Grüne – Patricia Tschallener –

Nein, absolut nicht. Diese Menschen, die hier sind, leiden unter Angst und Sorge, dass ihrer Familie etwas zustößt, weil die Familienmitglieder sich noch in extremen Krisengebieten befinden. Das sehe übrigens nicht nur ich so, sondern wir Grüne allgemein und haben deshalb gegen die Novellierung im Asylgesetz gestimmt.

Männerpartei – Hannes Hausbichler –

Diese Zeit als Pufferzeitraum erscheint uns geeignet.

Liste Peter Pilz – Thomas Nasswetter –

Das mit der Familienzusammenführung ist ein ganz heikler Punkt, da wir damit oft Strukturen und Denkmuster in unser Land holen, die eigentlich nicht hierher gehören und die wir nicht hier in Österreich haben wollen. Davon sind auch diejenigen negativ betroffen, die ihre Familien nachholen. Sie finden sich plötzlich z.B. wieder in einer patriarchalen oder clanartigen Struktur, die in Wahrheit jegliche gute Integration konterkariert und unterlaufen.
Ich bin in dieser Frage nicht nur in Bezug auf subsidiär Schutzberechtige gespalten und kann hier deshalb keine eindeutige Antwort geben. Letztlich kommt es auf den Einzelfall an und diese Tatsache lässt sich kaum in einem guten Gesetz abzubilden.

SPÖ – Reinhold Einwallner –

Grundsätzlich finde ich das nicht richtig. Subsidiär Schutzberechtigte dürfen zwar arbeiten und Steuern zahlen aber nicht ihre Kernfamilie nachholen vor dem Ablauf vor drei Jahren. Das Problem besteht darin, dass der Aufenthalt befristet ist und, sollte eine Abschiebung erfolgen, die ganze Familie abgeschoben wird. Das liegt meines Erachtens nicht im Sinne der Erschaffer der Genfer Flüchtlingskonvention.

FPÖ – Reinhard Bösch –

Ja.

NBZ – Murat Durdu –

Eine pauschale Antwort zu dieser Frage wäre zu oberflächlich, da es ausschlaggebend ist, mit welchem Hintergrund der Asylantrag eingereicht wurde. Eine Flucht von einzelnen Personen aus politischen Gründen sollte anderes bewertet werden, wie Kriegsflüchtlinge.

KPÖ – Andreas Spechtenhauser –

Nein, das Recht auf Familie muss auch die zeitnahe Möglichkeit umfassen, die eigene Familie in Sicherheit zu bringen und zusammenzuführen.

ÖVP – Karlheinz Kopf –

Mit Blick auf die derzeitige Situation am Wohnungsmarkt halte ich diese Frist für vertretbar.