Asylwerber in Lehre

Würden Sie sich dafür einsetzen, dass Asylwerber in Lehre trotz negativem Bescheid nicht abgeschoben werden und nach Abschluss der Ausbildung ein Aufenthaltsrecht in Österreich erhalten?

Gerald Loacker, NEOS 

So pauschal ist die Frage schlecht gestellt. Ich würde nicht, ich setze mich seit Monaten konkret dafür ein, dass Asylwerber eine Lehre in einem Mangelberuf machen dürfen und nach Abschluss der Lehre noch zwei Jahre in diesem Beruf arbeiten dürfen.

Reinhold Einwallner, SPÖ

Inzwischen wird dies von vielen Parteien gefordert, selbstredend auch von der SPÖ. Wir haben einen Fachkräftemangel in Vorarlberg, der möglichst schnell abgebaut werden muss. In diesen Berufen machen bereits zahlreiche Asylwerber eine Ausbildung. Warum sollte man Sie also nicht in Ihrem Beruf weiterarbeiten lassen? Wollen wir dann auf einen neuen Fachkräftemangel hinsteuern, obwohl wir sie hätten?

Fabienne Lackner, NEOS

Ja. NEOS fordern, dass jene Asylwerbenden, die sich bereits in Ausbildung befinden, diese auch abschließen können – ganz nach dem deutschen 3+2 Modell. Nach einer abgeschlossenen Lehre ist es ihnen möglich, noch zwei weitere Jahre im Betrieb oder erlernten Beruf zu arbeiten. Im Anschluss daran schafft man Möglichkeiten für diese Personengruppe, für andere Aufenthaltsgenehmigungen – beispielsweise über die Rot-Weiß-Rot-Karte – in Frage zu kommen, damit man eine möglichst nachhaltige Lösung schafft. Mit der 3+2 Regelung können wir den herrschenden Fachkräftemangel bekämpfen und bieten denjenigen, die schon da sind, die Chance zu arbeiten und einer sinnvollen Tätigkeit nachzugehen. Langfristig brauchen wir eine umfassende, durchdachte Einwanderungsstrategie, um qualifizierten Zuzug zu steuern

Nina Tomaselli & Sanel Dedic; Grüne

Ja. Wir haben einen Mangel an qualifizierten Arbeitskräften – und schieben genau jene ab, die bereit sind, zu lernen und zu arbeiten. Das ist weder ökonomisch noch menschlich vertretbar. Mit dem Modell „3+2“ fordern wir Lehren in Mangelberufen für Asylsuchende zugänglich zu machen, mit der Bedingung danach auch mindestens weitere zwei Jahre im Land arbeiten zu dürfen. Die Rot-Weiß-Rot-Karte sollte auch für jene Personen zugänglich sein, die sich in einem Asylverfahren befinden und sich erfolgreich in einer Lehre oder einem Mangelberuf integriert haben. Asylsuchende könnten durch die Rot-Weiß-Rot-Karte ein entsprechendes Aufenthaltsrecht bekommen.

Norbert Sieber, ÖVP

Bei den noch knapp 900 bestehenden Altfällen von Lehrlingen, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden, sprechen wir uns für eine pragmatische Lösung aus. Wir wollen bei den Altfällen eine Abschiebung während, oder kurz vor Ende einer Lehrausbildung verhindern und den Asylwerbern eine Perspektive geben. Bei einem positiven Asylbescheid wird den asylwerbenden Lehrlingen eineAufenthaltsgenehmigung erteilt. Wenn aber ein negativer Asylbescheid ergeht, müssen sie nach der Beendigung der Lehre Österreich verlassen, profitieren dann aber auch von einer Starthilfe in Form einer guten Ausbildung. Grundsätzlich soll es aber nicht mehr möglich sein, während des Asylverfahrens eine Lehre zu beginnen.

Wandel – Positionspapier Asylpolitik

Eine Lehrausbildung darf niemanden verwehrt werden. Es sollte die Regel 3+2 eingeführt werden (3 Jahre Lehre und 2 Jahre Aufenthalt mit unbeschränktem Zugang zum Arbeitsmarkt/Selbständige und unselbständige Erwerbstätigkeit ohne Einschränkungen).