Humanitäres Bleiberecht

Würden Sie es unterstützen, dass die Entscheidung über das humanitäre Bleiberecht wieder in die Kompetenz der Bundesländer kommt?

FLÖ – Helmut Bitschnau –

Ja, das kann ich mir vorstellen. Dann sollte aber auch jedes Land für die Kosten zuständig sein. Föderale Strukturen sind wichtig.

NEOS – Gerald Loacker –

NEOS will eine bundeseinheitliche Mindestsicherung und auch eine gemeinsame Regelung für das Bleiberecht. So wird vermieden, dass einzelne Bundesländer auf Grund großzügigerer Regelungen einen erhöhten Zustrom haben, was die Integration erschwert.

Grüne – Harald Walser –

Das frühere System hatte Vor- und Nachteile. Gut daran war, dass bei massiver Unterstützung von sogenannten Bleiberechtsfällen durch die GemeindebürgerInnen oft durch die Fürsprache des Bürgermeisters noch etwas bewegt werden konnte. Diese Möglichkeit wurde mit der gänzlichen Verlagerung des Bleiberechts in das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl – und damit in das Innenministerium – gekappt.
Grundsätzlich muss es ein gesetzlich verankertes Bleiberecht geben, das unabhängig von Willkür und Ermessen gewährt wird. Und zwar dann, wenn Menschen bereits länger gut integriert sind, und hier bereits familiäre und freundschaftliche Beziehungen haben. Dafür haben sich die Grünen auch jahrelang eingesetzt.
Wie die zunehmenden Abschiebungen integrierter Familien zeigen, hängt aber nun sehr viel vom Ermessen des Sachbearbeiters beim Bundesamt bzw. des Innenministeriums ab. Bei einem Innenminister, der sich wiederholt damit gerühmt hat, besonders viele Menschen abzuschieben, wird das Bleiberecht immer öfter verweigert – oft in Fällen, in denen ganze Gemeinden die gute, jahrelange Integration der Familie belegen kann. Das darf nicht passieren – geltendes Recht darf nicht von der Willkür eines Einzelnen abhängen. Das hat auch unsere Menschenrechtssprecherin und zahlreiche grüne LandesrätInnen in den letzten Wochen mehrfach öffentlich kritisiert.

Grüne – Patricia Tschallener –

Ich denke, es geht weniger darum, auf welcher Ebene entschieden wird, sondern dass ein gesetzlich verankertes Bleiberecht gilt und objektiv vollzogen wird, egal, ob das auf Landes- oder Bundesebene passiert. Wenn Menschen oder ganze Familien hier in Österreich bereits integriert sind (Kinder gehen in die Schule, die Familien sind in der Gemeinde bekannt, nehmen am gesellschaftlichen Leben teil, haben Freundschaften geschlossen,…) braucht es ein gültiges Bleiberecht. Es kann nicht sein, dass dann ein/e Sachbearbeiter/in möglicherweise willkürlich entscheidet, unabhängig der Ebene…

Männerpartei – Hannes Hausbichler –

Ob in Bundes- oder Länderhand, spielt aus unserer Sicht für die Qualität der Entscheidung keine Rolle.

Liste Peter Pilz – Thomas Nasswetter –

Föderalismus ist immer dort von Vorteil, wenn damit transparentere und daher bessere Entscheidungen fallen. Da Integration nur vor Ort stattfinden kann, ist hier eine regionale Kompetenz sicher besser. Und es sollte für die lokale Verwaltung und eventuell betreuende NGOs ein Recht auf Stellungnahme geben. Ich kenne aber das derzeitige Gesetz nicht wirklich. Deshalb ist meine Aussage mit Vorbehalt zu sehen.

SPÖ – Reinhold Einwallner –

Ja, die Entscheidung über das humanitäre Bleiberecht soll wieder in die Kompetenz des Landes kommen, da die Länder näher an den Problemen der Betroffenen sind.

FPÖ – Reinhard Bösch –

Nein, es braucht keine Änderung.

NBZ – Murat Durdu –

Wenn die Kompetenz an die Bundesländer weitergereicht wird, sehen wir mehrere Probleme, dass sich mit so Entscheidung mit sich bringen würde. Fürs erste darf sich die oberste Etage der Politik nicht von einer Bundesweiten Herausforderung entziehen. Zudem würde der populistische Kampf auf die Landesebene herabsetzen, dass keine vernünftige Lösungsansätze mit sich bringen würde.

KPÖ – Andreas Spechtenhauser –

Das würde von der genauen Ausgestaltung einer solchen Kompetenzverlagerung abhängen. Klar ist für uns: das humanitäre Bleiberecht muss aufgewertet und deutlich gestärkt werden. Die zahlreichen Fällen, in denen Behörden brutale und menschlich nicht nachvollziehbare Abschiebungen durchgeführt haben – oft gegen den Widerstand vieler Menschen vor Ort – zeigen, dass ein Ausbau des Bleiberechts dringend geboten ist.

ÖVP – Karlheinz Kopf –

Prinzipiell ist der Vorschlag für mich schon eine Überlegung, weil damit auf regionaler Ebene Spielräume eröffnen würden.